Ferienzeit – keine schöne Zeit für alle Tiere

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Ferienzeit – keine schöne Zeit für alle Tiere

Jedes Jahr zur Ferienzeit stehen Schweizer Tierheime vor der gleichen Herausforderung: Immer wieder werden Haustiere ausgesetzt, weil ihre Halter:innen in die Ferien fahren und keine geeignete Betreuung organisiert haben. Ob an Rastplätzen, Waldrändern oder in Kartons vor Tierheimen – verlassene Tiere sind leider keine Seltenheit.

Laut Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN Schweiz oder dem Schweizer Tierschutz STS nehmen solche Fälle während der Sommermonate deutlich zu. Die betroffenen Tiere leiden oft unter Stress, Angst oder gesundheitlichen Problemen. Tierheime geraten dabei schnell an ihre Kapazitätsgrenzen, vor allem kleinere Einrichtungen auf dem Land.

Zwar ist das Aussetzen eines Tieres in der Schweiz strafbar (gemäss Tierschutzgesetz), doch es fehlt häufig an Beweisen, um die Halter:innen zur Rechenschaft zu ziehen. Viel wichtiger ist deshalb die Prävention: Wer sich rechtzeitig informiert und plant, kann sowohl dem eigenen Tier als auch dem Tierschutz viel Leid ersparen.

    

     

Ferien mit Haustieren – so klappt’s entspannt

Haustier mit in die Ferien? Ja, aber wie?

  • Hunde: Viele Hunde geniessen es, mitzureisen – vorausgesetzt, die Unterkunft erlaubt Haustiere und die Reise ist gut geplant. Hundegerecht unterwegs zu sein bedeutet, Pausen einzuplanen, ausreichend Wasser und Futter dabei zu haben sowie ein Erste‑Hilfe‑Set für Notfälle mitzunehmen (vier-pfoten.ch).

  • Katzen & Kleintiere: Diese bleiben am besten zuhause, da sie ihre vertraute Umgebung brauchen. Professionelle Katzensitter oder Bewohnerservices, die zweimal täglich kommen, sind oft die bessere Lösung als eine Reise.

Rechtzeitige Planung ist essenziell

  • Unterkünfte & Transport: Vergewissern Sie sich vor der Buchung, dass Haustiere erlaubt sind – manche Unterkünfte verlangen Zusatzkosten.

  • <strong">Einreisebestimmungen: Wer mit dem Tier ins Ausland reist, muss oft Monate im Voraus Einreisebestimmungen, Impfungen und Dokumente (Heimtierausweis, Mikrochip, Entwurmung etc.) planen.

Packliste & gesundheitliche Vorbereitung

  • Wichtige Dinge für unterwegs: Impfpass, Heimtierausweis, Lieblingsspielzeug, Decke, Futter, Trinknapf und Kotbeutel sind essentiell. Auch Maulkorb, Sicherheitsgurt oder Transportbox sollten verwendet und frühzeitig geübt werden.
  • Parasitenschutz & Notfallplan: Parasitenmittel frühzeitig einplanen sowie Tierarztkontakte und eine Notfallapotheke bereithalten – besonders bei Reisen in Länder mit Mücken- oder Zeckenrisiken.

  

  

Betreuung vor Ort – wenn das Tier nicht mitreist

  • Freunde, Familie, Nachbarn: Oft zuverlässig und vertraut – insbesondere für Katzen geeignet, die ihre gewohnte Umgebung schätzen.

  • Tierpension oder Tiersitter: Qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten gibt es über anerkannte Pensionen oder Plattformen wie petsitting24.ch oder TrustedHousesitters. Wichtig: Ein Probetag kann helfen, das Wohlbefinden des Tieres einzuschätzen.

Erfahrungsbericht:

   

  

VIER PFOTEN‑Beratungsseite - dein Ratgeber für tierfreundliches Reisen

VIER PFOTEN Schweiz bietet eine umfassende Online-Beratung für Ferien mit Haustieren, mit Themen wie:

  • geeignete Ferienunterkünfte mit Tieren

  • wichtige Dokumente und Reisevorbereitungen

  • Tipps zur stressfreien Anreise

  • Checklisten und Gesundheitsinfos

Mehr unter: <aclass="cursor-pointer" target="_blank" href="https://www.vier-pfoten.ch/kampagnen-themen/themen/heimtiere/ferien-mit-dem-haustier" rel="noopener">www.vier-pfoten.ch

Die Ferienzeit muss kein Risiko für Haustiere sein – wenn sie mitgedacht werden. Ob man mit dem Tier reist oder eine Betreuung organisiert: Verantwortung beginnt mit Planung. So bleibt die schönste Zeit des Jahres auch für die Tiere entspannt – und das Tierheim wird nicht zur Notlösung.

Haustiere aussetzten und die rechtlichen Konsequenzen

In der Schweiz ist das Aussetzen von Haustieren strafbar – und zwar ausdrücklich durch das Tierschutzgesetz (TSchG).

Rechtslage in Kürze:

Tierschutzgesetz (TSchG), Art. 26 Abs. 1 lit. a

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein Tier aussetzt oder zurücklässt, um sich seiner zu entledigen.“

Das bedeutet:

  • Wer ein Haustier aussetzt, z. B. im Wald, an der Strasse, im Zug, vor dem Tierheim – macht sich strafbar.
  • Auch das Zurücklassen beim Umzug (z. B. in leerer Wohnung) fällt darunter.

Mögliche Strafen:
Höhe    Höhe
Geldstrafe Je nach Einkommen → Tausende Franken möglich
Freiheitsstrafe
Bis zu 3 Jahre bei Vorsatz
Zusätzliche Sanktionen
Tierhalteverbot, Eintrag ins Strafregister
 
Was tun statt Aussetzen?
Problem    Alternative
Du kannst dein Tier nicht mehr halten Tierheim kontaktieren (z. B. Schweizer Tierschutz STS)
Notfall (Krankheit, Umzug)
Private Pflegestelle suchen, Nachbarn, Tierhilfe
Aggressives oder krankes Tier
Tierarzt oder spezialisierte Organisation anfragen
   
Melden von ausgesetzten Tieren:

Wenn du ein ausgesetztes Tier findest, melde es bei:

  • Polizei
  • Kantonaler Veterinärdienst
  • Lokales Tierheim

Adressen

Andere Adressen

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