Schluss jetzt, ich wechsle die Krankenkasse!

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Schluss jetzt, ich wechsle die Krankenkasse!

Auch wenn die Leistungen in der Grundversicherung stets die gleichen sind, gibt es je nach Modell teils beträchtliche Unterschiede beim Preis oder den Dienstleistungen. Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel der Grundversicherung sprechen, zum Beispiel ein günstigeres Angebot oder ein zeitgemässer Kundendienst. Bei den Zusatzversicherungen hingegen variieren Preis und Leistungen je nach Anbieter stark.

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Krankenkassenwechsel.

  

   

Eine Frage des Timings

Grundsätzlich kann die Krankenkasse immer aufs Jahresende hin gewechselt werden, und zwar ab Ende September, sobald die Prämien für das nächste Jahr bekannt sind. Wenn Sie nichts unternehmen, behalten Sie automatisch Ihre bisherige Versicherung bei.

Wie wechsle ich meine Grundversicherung?

In der Schweiz ist der Wechsel der Grundversicherung ein Kinderspiel.
Zunächst müssen Sie Ihre Grundversicherung mittels Kündigungsschreiben beim derzeitigen Versicherer kündigen. Die Kündigung muss zwingend bis am 30. November beim derzeitigen Versicherer eingehen (das Empfangsdatum beim Versicherer ist ausschlaggebend, nicht etwa das Datum des Poststempels!).

Danach haben Sie bis Ende Jahr Zeit, um eine Grundversicherung abzuschliessen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht. Hier helfen Online-Vergleichstools zur Gegenüberstellung von alternativen Versicherungsmodellen oder natürlich ein Gespräch mit einem Versicherungsberater. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die Bedingungen Ihres neuen Versicherungsmodells auch richtig zu verstehen, bevor Sie es abschliessen.

Personen, die sich für die Mindestfranchise (CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) und gegen ein alternatives Modell entschieden haben, können die Grundversicherung auch per 1. Juli wechseln. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens bis am 31. März beim bisherigen Versicherer eingehen.

Die Kündigung der Grundversicherung ist mit keinerlei Risiken verbunden. Sie können ganz einfach eine Neue abschliessen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.

Wie wechsle ich die Zusatzversicherung?

Anders als bei der Grundversicherung wird beim Abschluss einer Zusatzversicherung in der Regel ein Gesundheitsfragebogen verlangt. Kündigen Sie Ihre bisherigen Zusatzversicherungen nicht, bevor Sie vom neuen Versicherer aufgenommen wurden, denn die Aufnahme hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Zusatzversicherungen regelt, sieht vor, dass Versicherte Ihre Zusatzversicherungen erst nach einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit (maximal jedoch drei Jahre) wechseln können, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Die Änderungen erfolgen in der Regel per 1. Januar. Man kann die Zusatzversicherung jedoch auch bei einer Prämienerhöhung oder im Schadensfall kündigen. In diesem Fall sind die Kündigungsfristen generell kürzer.

Rekapitulieren wir:

Um böse Überraschungen zu vermeiden, achten Sie auf die Kündigungsfristen, kündigen Sie keine Zusatzversicherung, bevor Sie vom neuen Versicherer aufgenommen wurden, und seien Sie sich bei einem Wechsel der Bedingungen des neuen Versicherungsmodells bewusst.

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