Die finanzielle Absicherung für das Alter, bei Invalidität oder im Todesfall ist ein zentrales Anliegen in der Schweiz. Das bewährte 3-Säulen-System bildet dabei das Fundament der Vorsorge, steht jedoch zunehmend vor demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Um den gewohnten Lebensstandard langfristig zu sichern, gewinnt die individuelle und private Vorsorge immer mehr an Bedeutung.

Die Vorsorge in der Schweiz basiert auf einem System mit drei Säulen. Ziel ist es, einen angemessenen Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene zu gewährleisten und dabei mögliche Lücken aus den verschiedenen Einkommensquellen zu berücksichtigen.
Die 1. und 2. Säule – die AHV/IV (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung) sowie die berufliche Vorsorge (BVG/LPP) – sind obligatorisch und bilden gemeinsam die Grundlage der finanziellen Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Jedoch:
Diese beiden Säulen reichen in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten.
Die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate üben zunehmenden Druck auf das System aus, insbesondere auf die AHV.
Es ist eine deutliche Zunahme des Verhältnisses zwischen Rentnerinnen und Rentnern und Erwerbstätigen zu beobachten:
Rund 25 Rentnerinnen und Rentner pro 100 Erwerbstätige heute;
Der Anteil dürfte bis etwa 2030 auf rund 35 und bis 2040 auf etwa 45 ansteigen.
(Diese Zahlen basieren auf aktuellen Schätzungen und schweizerischen Bevölkerungsprognosen.)
Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung, die beiden ersten Säulen durch eine individuelle Vorsorge zu ergänzen.
Die 3. Säule ermöglicht es jeder Person, zusätzliches Kapital entsprechend den persönlichen Bedürfnissen aufzubauen. Sie ist besonders geeignet, um finanzielle Lücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen.
Man unterscheidet zwei Formen:
Aufbau eines individuellen Alterskapitals.
Steuerersparnis bei gleichzeitiger Vermögensbildung.
Steuerbefreiung der Erträge: Zinsen und Kapitalgewinne innerhalb der Säule 3a sind während der Sparphase steuerfrei.
Für Personen, die einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen sind, wird der maximal abzugsfähige Betrag jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und an die Teuerung angepasst.
In der Regel liegt er bei rund 7’000–8’000 CHF (der genaue Betrag ist für das jeweilige Jahr zu prüfen).
Für Personen ohne 2. Säule beträgt die Grenze 20 % des Nettoeinkommens, mit einem höheren Maximalbetrag (über 30’000 CHF, je nach Steuerjahr und Einkommensentwicklung).