Reisen mit Kindern ist für viele Familien oder Betreuungspersonen Alltag – doch sobald Minderjährige ohne ihre Eltern oder nur mit einem Elternteil unterwegs sind, stellt sich die Frage: Wer darf mit einem minderjährigen Kind reisen, und welche Dokumente sind nötig?
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Einverständniserklärung der Eltern mitzuführen, wenn ein Kind mit einer Drittperson oder nur einem Elternteil reist. Dennoch empfiehlt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dringend, eine schriftliche Einwilligung mitzuführen – insbesondere bei Auslandsreisen.
Viele Zielländer oder Fluggesellschaften verlangen explizit eine solche Zustimmung, um Kindesentführungen oder Sorgerechtskonflikte vorzubeugen. Die genauen Vorgaben hängen vom jeweiligen Land ab und sollten vor jeder Reise geprüft werden (z. B. auf der Website der ausländischen Botschaft oder des EDA).

Für Reisen von Minderjährigen wird empfohlen, folgende Unterlagen dabei zu haben:
Gültiger Reisepass oder Identitätskarte des Kindes
Kopie des Ausweises eines Elternteils bzw. der Sorgeberechtigten
Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, mit Angaben zu:
Personalien des Kindes
Reisezeitraum und -ziel
Begleitperson (inkl. Kontaktdaten und Passkopie)
Datum und Unterschrift der Eltern (idealerweise beider)
Evtl. beglaubigte Vollmacht, insbesondere bei Reisen ausserhalb Europas oder mit nur einem Elternteil, wenn ein Sorgerechtskonflikt möglich ist
Ein Musterformular stellen das EDA oder manche Gemeinden zur Verfügung.
Ob ein Minderjähriger allein reisen darf, hängt vom Alter und vom Verkehrsmittel ab. Fluggesellschaften legen meist eigene Regeln fest:
Kinder unter 12 Jahren dürfen in der Regel nur mit einer erwachsenen Begleitperson reisen oder mit begleitetem Flugservice (Unaccompanied Minor Service)
Jugendliche ab 12 Jahren dürfen bei vielen Airlines allein reisen, müssen jedoch eine Einwilligung der Eltern vorlegen
Für Bahnreisen gibt es weniger formelle Hürden, dennoch ist eine Einverständniserklärung auch hier ratsam
Die Verantwortung liegt bei den Eltern bzw. der sorgeberechtigten Person, die einschätzen müssen, ob das Kind reif genug für die Reise ist.
Auch Drittpersonen (z. B. Grosseltern, Freunde, Lehrpersonen) dürfen ein Kind begleiten – sofern die Eltern zugestimmt haben. Um Missverständnisse an Grenzen zu vermeiden, ist eine schriftliche Erlaubnis dringend zu empfehlen. Wer ohne Zustimmung verreist, riskiert Schwierigkeiten mit den Behörden – vor allem bei internationalen Reisen oder in Ländern mit strengeren Vorschriften.
Auch wenn das Schweizer Recht keine verbindlichen Reisedokumente für Minderjährige vorschreibt, ist Vorsorge besser als Nachsicht. Eine schriftliche Einwilligung, Ausweiskopien und klare Reiseinformationen helfen, unnötige Komplikationen zu vermeiden – insbesondere im Ausland oder bei Sorgerechtsfragen. Eltern sollten sich rechtzeitig über die Bestimmungen im Zielland informieren, um eine sichere und stressfreie Reise zu gewährleisten.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
– Offizielle Reisehinweise, Empfehlungen zu Einverständniserklärungen und Begleitdokumenten:
Reisehinweise pro Land
– Wichtig bei Reisen ausserhalb der Schweiz: prüfen, ob das Zielland zusätzliche Dokumente verlangt:
Muster-Vollmacht für die Reise mit Minderjährigen (z. B. bei Auslandreisen mit Drittpersonen):